01. Überblick Wohnungsbauprämie
Wohnungsbauprämie
Bausparen lohnt sich! Man spart nicht nur Geld, sondern wird auch noch vom Staat dafür belohnt bzw. gefördert, ist echt super. Es gibt verschiedene Fördertöpfe, als erstes erkläre ich dir aber die Wohnungsbauprämie, auch WoP genannt.
Die WoP wurde schon im Jahr 1952 ins Leben gerufen und ist damit auch die älteste Form der staatlichen Förderung von Wohneigentum. Es gibt allerdings bestimmte Bedingungen, die man erfüllen muss, um diese Prämie überhaupt bekommen zu können. Du musst mindestens 16 Jahre alt sein und einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, außerdem musst du mindestens 50€ im Jahr durch das Bausparen zur Seite legen und unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Mehr über die Bedingungen kannst du auf der Seite deiner Bausparkasse erfahren.
Um die Wohnungsbauprämie zu bekommen, musst du diese zuerst beantragen. Das geht sogar bis zu zwei Jahre rückwirkend, das heißt bis zum 31.12.2023 gibt es die Prämie für 2021. Meistens liegt der Antrag deinem Jahreskontoauszug, den du zu Beginn jeden Jahres bekommst bei, oder du beantragst die Prämie über ein Online Formular.
Jetzt kommen wir aber zur wichtigsten Frage: Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie überhaupt? Der maximal geförderte Sparbetrag liegt bei 700€, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften sogar bei 1.400€, aber das betrifft die meisten von uns ja noch nicht. 🙂 Du erhältst maximal 10%, also 70€, als Prämie auf deinen Bausparvertrag. Du kannst aber natürlich auch mehr als 700€ sparen, das ist nicht begrenzt, allerdings wird nur ein Betrag von bis zu 700€ gefördert.
02. Überblick wohn-Riester
Wohn-Riester
Die Riester-Förderung kann dir beim Kaufen, Bauen oder Modernisieren der eigenen vier Wände helfen. Diese Förderungsmöglichkeit zählt mit zu der Riester-Rente und ist somit eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge.
Beim Wohn-Riester gibt es im Vergleich zu der WoP keine Einkommensgrenze. Die Riester-Förderung kannst du erhalten, indem du deinen “Antrag auf Altersvorsorge-Zulage” und ggf. auch deinen “Antrag auf Kinderzulage” bei deiner Bausparkasse einreichst. Du kannst dies dann in Verbindung mit einem Bausparvertrag oder sogar einen SofortBaugeld machen, das kommt für die meisten von uns aber wahrscheinlich noch nicht in Frage. 🙂
Vorteile des Wohn-Riesters:
- Grundzulage jährlich: 175€ (Alleinstehende) oder 350€ (Verheiratete)
- Kinderzulage jährlich: 185€ (für vor 2008 Geborene) oder 300€ (für nach oder in 2008 Geborene)
- einmalige Erhöhung um 200€ für unter 25-jährige Berufseinsteiger
Wenn du noch mehr über diese Fördermöglichkeit erfahren möchtest, kannst du dich am besten direkt bei der Bausparkasse informieren.
03. Überblick vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber, die für den Vermögensaufbau in bestimmte Anlageformen fließen. Eine dieser Anlageformen kann zum Beispiel dein Bausparvertrag sein. Zusätzlich zu den VL kannst du auch noch eine Arbeitnehmersparzulage vom Staat bekommen.
Alle festangestellten Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamten, Richter und Soldaten können VL erhalten, maximal 40€ im Monat, also 480€ im Jahr. Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten wie die VL gezahlt werden können: Die erste Variante ist, dass der Arbeitgeber die Leistungen zusätzlich zum Gehalt zahlt, das kann individuell in deinem Arbeitsvertrag geregelt werden. Die zweite Variante ist, dass der Arbeitgeber keine VL, oder weniger als 40€ zahlt, dann kannst du den Betrag entweder selbst zahlen oder aufstocken. Dabei musst du aber darauf achten, dass die Zahlung als VL angegeben ist, damit sie auch am richtigen Ziel ankommt.
Wenn dein Arbeitgeber VL zahlt, dann kannst du diese direkt bei ihm beantragen, im Voraus musst du dir aber Gedanken über ein passendes Anlageprodukt machen, ich würde da auf jeden Fall einen Bausparvertrag nehmen, Luis aber wahrscheinlich eher nicht. das kann also bei jedem variieren.